Müll durchsuchen

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puma558
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Registriert: Fr 12. Aug 2011, 14:20

Müll durchsuchen

Beitrag von puma558 »

Hallo zusammen,

Ich hab mich letztens mal gefragt wie das eig. Mit den durchsuchen der Mülltonnen aussieht,
Verboten ?
Strafbar ?
Ordnungswidrigkeit ?
Oder erlaubt ?

Oder mit dem entwenden aus der Tonne ?

Wisst ihr da weiter ?

Lg

Ps. Ich hab mal folgendes gefunden :

Meinen einige Urteile in Bezug auf das BGB:

§ 959 Aufgabe des Eigentums
Eine bewegliche Sache wird herrenlos, wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt.
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__959.html

Müll kann man demnach nicht stehlen, weil es keinen "Herrn" und Eigentümer hat.

Außer, der Eigentümer hat den Müll einem Müllverwerter vermacht. Also den Inhalt einer Biotonne an einen Verwerter, der ihn an eine Biogasanlage verkauft. Oder Sperrmüll, der zwecks Abholung durch einen bestimmten Trödler an den Straßenrand gestellt wurde zwecks Weiterverwertung.

In den mir noch halbwegs bekannten Urteilen ging es um Müll und Sperrmüll, der in der Absicht an den Straßenrand gestellt oder in die Tonne gekloppt wurde, damit er wegkommt, egal wie. Hier gilt dann wohl § 958 BGB:

Eigentumserwerb an beweglichen herrenlosen Sachen
(1) Wer eine herrenlose bewegliche Sache in Eigenbesitz nimmt, erwirbt das Eigentum an der Sache.
(2) Das Eigentum wird nicht erworben, wenn die Aneignung gesetzlich verboten ist oder wenn durch die Besitzergreifung das Aneignungsrecht eines anderen verletzt wird.
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__958.html

Bei einer normalen Mülltonne ist ein Diebstahl also unmöglich, da der bisherige Eigentümer des Mülls ihn dort reintut in der Absicht, ihn loszuwerden, egal wie. Beschweren kann er sich, wenn beim Fleddern der Tonne Müll daneben zu liegen kommt, der dann nicht vom Entsorger entsorgt wird.

Wer ein altes Sofa auf den Gehsteig stellt in der Absicht, es los zu werden, z.B. anlässlich eines Sperrmüllsammeltages, der gibt damit auch sein Eigentumsrecht auf. Jeder kann es mitnehmen.

Nicht aber, wenn es zur Abholung durch einen Trödler bestimmt ist. Deshalb machen Berliner auch gerne Zettel an Sperrmüll-Sofas: "Bei Bedarf bitte mitnehmen!" Dann ist der Fall (des Verzichts auf das Eigentumsrecht) eindeutig.

Bei Lebensmittelmüll in der Tonne des Supermarktes ebenso: Er soll leidiglich weg! Egal wie. Nur das Verschmutzen des Hofes kann geahndet werden.

Gruß aus Berlin, Gerd
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